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Die neue EU-Richtlinie CSDDD entspricht in etwa den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, geht jedoch besonders bei Haftungselementen weit darüber hinaus. Was bedeutet das und wie bereiten Unternehmen sich darauf vor?

Worum geht es bei der CSDDD?

Die EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Nachhaltigkeit – oder kurz CSDDD, abgeleitet von Corporate Sustainability Due Diligence Directive – ist ein bedeutender Schritt der Europäischen Union. Mit der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Nachhaltigkeit fordert die EU große Unternehmen auf, ihre Verantwortung für Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten proaktiv zu stärken. Es wird erwartet, dass Unternehmen ihre Lieferketten systematisch auf potenzielle umweltliche und humanitäre Risiken hin analysieren und wirksame Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten umzusetzen und einzuhalten.
Gleichzeitig eröffnen sich durch die CSDDD neue Möglichkeiten für Unternehmen, durch vorbildliche Compliance Wettbewerbsvorteile zu erzielen, ihr Image zu verbessern und als Vorreiter in der Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung in Ihrer Branche anerkannt zu werden.

Für wen gilt die CSDDD?

Die CSDDD gilt für große EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU, insbesondere solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Unternehmen, die den Anforderungen der CSDDD nicht nachkommen, drohen erhebliche Geldstrafen und andere Sanktionen, einschließlich des Ausschlusses von öffentlichen Vergabeverfahren.

Die 3 Kernaspekte der CSDDD

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1.
Due Diligence-Pflichten

Unternehmen müssen Verfahren einführen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und darauf zu reagieren.

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2.
Transparenz

Unternehmen sind verpflichtet, über ihre Due-Diligence-Maßnahmen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu berichten.

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3.
Rechenschaftspflicht

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn sie es versäumen, angemessene Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und dadurch Schäden entstehen.

Ergreifen Sie die Chancen durch die neue Verordnung

Die CSDDD ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihr Unternehmen für die Zukunft fit zu machen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Die EU-Richtlinie erstellt ein neues Spielfeld für alle europäischen Marktteilnehmer und sichert eine langfristige Nachhaltigkeit und Risikominderung entlang der Wertschöpfungsketten. Außerdem wird durch die Anpassungen der Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt- und Sozialrisiken gestärkt.

Der aktuelle Stand und die Umsetzung des CSDDD

Die EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Nachhaltigkeit (CSDDD) ist mittlerweile vollständig angenommen. Am 24. Mai 2024 gab der Rat der Europäischen Union seine endgültige Zustimmung zur Richtlinie und schloss damit den Gesetzgebungsprozess ab.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei den Unternehmen ein zusätzliches Jahr zur Einhaltung der neuen Vorschriften eingeräumt wird.
Die Richtlinie zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen in der gesamten EU zu harmonisieren, Fragmentierung zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, während gleichzeitig ein besserer Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gefördert wird.

So werden Sie und Ihr Unternehmen aktiv

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1.

Analysieren Sie Ihre Lieferketten und identifizieren Sie alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

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2.

Entwickeln Sie eine Strategie für die Umsetzung. Legen Sie klare Ziele und Maßnahmen fest, um die identifizierten Risiken zu minimieren. 

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3.

Planen Sie die Implementierung der Maßnahmen entlang ihrer Lieferketten.

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4.

Setzen Sie die geplanten Strategien in die Praxis um. Ergreifen Sie Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

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5.

Bereiten Sie die kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung (Due Dilligence) vor, überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen und berichten Sie transparent über Fortschritte und Herausforderungen.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

OroVerde - Die Tropenwaldstiftung
Telefon: 0228 24290-0
info[at]oroverde[dot]de

Bildnachweise: Pxhere (Titelbild Kakaoernte). 

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