Hinweisgeberschutz
Wir ermöglichen Personen, einen Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu melden.
Hinweise auf straf- und bußgeldbewehrte Verstöße können an diese Stelle gerichtet werden. Dabei ist die Vertraulichkeit in Bezug auf die hinweisgebende Person ebenso gewährleistet wie die für die von der Meldung betroffene Person. Nur die zur Entgegennahme der Hinweise berechtigte Person hat Zugriff auf die eingehenden Meldungen. Diese Person ist in Bezug auf OroVerde weisungsfrei und kann damit interne Untersuchungen eigenständig durchführen.
Für ihre Meldung können sie sich an das Postfach whistleblowing[at]oroverde[dot]de wenden.
Falls sie sich anonym an eine externe Stelle wenden wollen, bietet die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz diese Möglichkeit. Weiter Hinweise zum Vorgehen finden sie unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node