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Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird es einfacher, Produkte zu kaufen, die verantwortungsvoll und nachhaltig hergestellt wurden. Die Verordnung sorgt für mehr Transparenz in den Lieferketten und stellt sicher, dass unsere Einkäufe keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder auf lokale Gemeinschaften haben. Für Verbraucher*innen bringt das die Möglichkeit, bewusster und leichter nachhaltige Entscheidungen zu treffen, die der Umwelt zugutekommen und den Planeten schützen.

Mit gutem Gewissen einkaufen: Die EUDR bringt Licht in die Lieferketten

Viele der Produkte, die wir im Supermarkt kaufen, stehen im engem Zusammenhang mit der Zerstörung wertvoller Wälder, besonders in den Tropen. Oft werden Regenwälder abgeholzt, um Platz für den Anbau von Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee oder die Viehzucht zu schaffen. Dadurch tragen auch wir als Verbraucher*innen indirekt zur Zerstörung dieser Wälder bei. Tatsächlich sind etwa 16 Prozent der Entwaldung in den Tropen auf die europäische Nachfrage nach solchen Produkten zurückzuführen.

Für uns Verbraucher*innen war es bisher sehr schwierig, herauszufinden, woher bestimmte Produkte wirklich kommen und welche Auswirkungen sie auf Menschen und Umwelt in den Anbaugebieten haben.  In der globalisierten Weltwirtschaft ist es fast unmöglich, herauszufinden, ob zum Beispiel der Kaffee in unserer Tasse unter fairen Bedingungen angebaut wurde oder ob dafür lebenswichtige Tropenwälder zerstört wurden. Diese Unsicherheiten machen es schwer, bewusst und nachhaltig einzukaufen.

Mit der Einführung der EUDR wird ein großer Schritt getan, um diese Unsicherheiten zu beseitigen. Die Verordnung sorgt für mehr Transparenz in Lieferketten und stellt sicher, dass Unternehmen Verantwortung übernehmen. Unternehmen sind nun in der Pflicht, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern beigetragen haben.  Indem die EUDR Unternehmen verpflichtet, diese Nachweise zu erbringen, wird die Last von den Verbraucher*innen genommen, selbst herausfinden zu müssen, ob ein Produkt umweltfreundlich ist oder nicht. Dadurch wird es für Verbraucher*innen leichter, nachhaltiger einzukaufen.

Um was geht es bei der EUDR?

Die EUDR verbietet den Handel von Rohstoffen und Produkten, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen. Konkret geht es bei der EUDR um Produkte aus den Rohstoffen Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk. Die Verordnung betrifft sowohl den Import als auch den Export dieser Erzeugnisse auf den EU-Markt.

Ziel der EUDR ist es, den Handel mit Produkten zu stoppen, die Waldschädigung verursachen sowie gleichzeitig die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu schützen. Dazu nimmt die Verordnung Unternehmen in die Pflicht, detaillierte Informationen über ihre Lieferketten bereitstellen. So gilt es nachzuweisen, dass diese Produkte von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden – selbst, wenn die Abholzung im Herkunftsland legal wäre. Darüber hinaus müssen die Produkte unter Einhaltung der Umwelt- und Menschenrechte des Produktionslandes hergestellt werden.

Umsetzung der EUDR: Die EU legt einen Sprint hin

Nach jahrelanger Arbeit politischer Gruppen und Akteure – und nicht zuletzt durch die erfolgreiche europaweite Petition #TogetherforForests – legte die EU-Kommission im November 2021 einen Gesetzesentwurf zu entwaldungsfreien Lieferketten vor. Am 5. Dezember 2022 einigten sich schließlich die EU-Kommission, Minister*innenrat und das EU-Parlament auf einen finalen Gesetzesentwurf.

Durch die positive Abstimmung des Rates und des Parlaments trat das Gesetz Ende Juni 2023 in Kraft. Große Unternehmen müssen daher die Anforderungen spätestens ab Dezember 2024 umsetzen, kleine Unternehmen haben noch weitere sechs Monate Zeit. Nach zwei Jahren soll eine Revision über wichtige Punkte stattfinden: eine große Chance, um ein wichtiges neues Gesetz weiter zu verbessern.

Mit der Einführung der EUDR wird die bestehende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) abgelöst, die seit 2010 in Kraft war. Die EUTR verbot erstmals den Import von illegal geschlagenem Holz oder Holzprodukten in die EU sowie deren Erzeugung in den EU-Mitgliedstaaten. Die EUDR geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter: Sie erweitert den Schutz auf eine Vielzahl weiterer Rohstoffe wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk.

Welche Vorteile bringt die EUDR für tropische Wälder?

Die Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) ist das erste Gesetz, das gezielt die Entwaldung in globalen Lieferketten adressiert. Somit ist der Schutz von als Wälder definierten Gebieten so stark wie in keinem anderen Gesetz.

Allerdings gibt es noch Lücken, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. So sind beispielsweise Savannen und Feuchtgebiete, die ebenfalls von Abholzung bedroht sind, nicht durch die EUDR geschützt. Ein Beispiel dafür ist der Cerrado in Brasilien, der weiterhin für den Sojaanbau gerodet wird, obwohl er eine wichtige Rolle im globalen Ökosystem spielt. Auch bestimmte Rohstoffe, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, wie Mais, sind von der EUDR ausgenommen. Trotz dieser Schwächen ist die EUDR ein großer Fortschritt im Schutz unserer Wälder. Sie schafft erstmals klare Regeln, um die Entwaldung in Lieferketten zu verhindern, und stellt Unternehmen zur Verantwortung. Auch wenn noch nicht alle gefährdeten Ökosysteme abgedeckt sind, setzt die EUDR ein starkes Signal für den Umweltschutz und zeigt, dass der Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft eingeschlagen ist.

Die EUDR ist ein bedeutender Meilenstein, doch sie deckt noch nicht alle gefährdeten Gebiete ab und kann die bereits entstandenen Schäden nicht rückgängig machen. OroVerde geht einen Schritt weiter und setzt sich aktiv für den Schutz und die Wiederaufforstung der Tropenwälder ein. Indem Sie OroVerde unterstützen, tragen Sie direkt dazu bei, geschädigte Wälder wiederherzustellen und neue Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. 

 

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Welche Pflichten haben die von der EUDR betroffenen Unternehmen?

Unternehmen, die Produkte wie Holz, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk in die EU einführen, müssen nach der EUDR sicherstellen, dass ihre Waren nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Dazu müssen sie den gesamten Produktionsprozess ihrer Produkte genau überprüfen.

Diese Überprüfung beinhaltet eine sogenannte Risikoanalyse, bei der Unternehmen ihre Lieferketten durchleuchten, um mögliche Umweltrisiken, insbesondere Entwaldung, zu erkennen. Wenn Risiken entdeckt werden, müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Vorgaben der EUDR entsprechen und tatsächlich aus entwaldungsfreien Quellen stammen. Händler*innen, die diese Produkte weiterverkaufen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Waren den EUDR-Anforderungen entsprechen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind zwar von einer eigenen Sorgfaltsprüfung befreit, müssen jedoch sicherstellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, den EU-Vorgaben entsprechen. Das bedeutet, dass sie Informationen über ihre Lieferanten sammeln und belegen müssen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind. Alle Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, müssen die relevanten Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

Wie wird der Nachweis für die Sorgfaltspflicht erbracht?

Im ersten Schritt müssen alle Marktteilnehmer*innen eine Informationssammlung vornehmen. Hier muss neben der Beschreibung der Waren beispielsweise auch ihre explizite Herkunft mit Koordinaten angegeben werden. Außerdem vorliegen müssen hinreichende Informationen, die bestätigen, dass die Produkte entwaldungsfrei und mit den einschlägigen Rechtsvorschriften Vorschriften des Herkunftslandes hergestellt worden ist.

Im zweiten Schritt des Sorgfaltspflichtverfahrens fällt für die betroffenen Marktteilnehmer*innen eine umfangreiche Risikoprüfung an. Sie müssen die Ware auf verschiedene Kriterien kontrollieren und die Risikoprüfung jährlich wiederholt. Die Risikoprüfung muss ergeben, dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko besteht. 

Wenn die Prüfung allerdings ergibt, dass Entwaldungsrisiken vorliegen, müssen in einem dritten Schritt Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das kann bedeuten, dass weitere Informationen oder Unterlagen angefordert, Daten unabhängig erhoben, vor Ort überprüft oder Produzent*innen bei der EUDR-Umsetzung unterstützt werden müssen. Dafür ist ein umfassendes Risikomanagementsystem notwendig, das über angemessene Strategien und Kontrollverfahren zur Risikominderung verfügt. Jährliche unabhängige Audits sowie ein*e Compliance-Beauftragte*r müssen zudem von Marktteilnehmer*innen und großen Händler*innen nachgewiesen werden können.  

Sind Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt und auf ein vernachlässigbares Maß reduziert worden, kann die Sorgfaltserklärung eingereicht und die Ware auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden. Die Risikominderungsmaßnahmen müssen dokumentiert, jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

OroVerde - Die Tropenwaldstiftung
Telefon: 0228 24290-0
info[at]oroverde[dot]de

Bildnachweis: Center for International Forestry Research - Wildscreen Exchange (Titelbild Straße durch Regenwald), OroVerde - E. Mannigel (Rodung im Regenwald für Landwirtschaft, Kaffeekirschen, Kautschuk), IStock (Viehhaltung),, OroVerde - ND (Sojaanbau), pxhere (Ölpalmfrucht), OroVerde - I. Naendrup (Holzlagerplatz), OroVerde - H. Mennigen (Kakaofrucht), iStock/cnOra Shutterstock: AlexandrosMichailidis (EU Flagge im Regenwald)

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