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Wie können wir unsere Wirtschaft ökologisch und nachhaltig gestalten? Genau zu dieser Frage soll die EU-Taxonomie, ein europäisches Gesetz, mithilfe eines einheitlichen Kriterienkatalogs eine Antwort liefern.

Diese Kriterien sollen die für den Umwelt- und Klimaschutz relevantesten Wirtschaftszweige – darunter Forst-, Energie-, Wasser- und Transportwirtschaft – klare Anhaltspunkte geben, nach denen sie die Nachhaltigkeit ihrer Prozesse analysieren können. Aufbauend auf diesen Analysen ist die Finanzwirtschaft wiederum dazu verpflichtet, offenzulegen, welche Teile ihrer Investitionen den Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie entsprechen. Investor*innen können die erhöhte Transparenz nutzen, um nachhaltigere Anlageentscheidungen zu treffen.

Damit ist die Taxonomie ein zentraler Baustein für die Förderung von Geschäftsmodellen, die grüne Zukunftstechnologien entwickeln oder deren Nachhaltigkeit – wie beim naturnahen Waldbau – schon praxiserprobt ist. Dies soll unter anderem die Klimakrise und den Verlust von Biodiversität effektiv bekämpfen und so den Weg für einen zukunftsfähigen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft im Rahmen des EU-Green-Deal zu bahnen. Auch Bürger*innen und Kleinanleger*innen soll sie zur Orientierung dienen, ob Unternehmen sich ehrlich um nachhaltiges Wirtschaften bemühen oder Greenwashing betreiben.

Wie steht es derzeit um die EU-Taxonomie?

Die jeweiligen Kriterien für jedes dieser Umweltziele werden in separaten Verordnungen definiert. Während die Verordnung zu dem Umweltzielen 1 und 2 bereits in Kraft getreten ist, befindet sich die Verordnung für die Umweltziele 3 bis 6 noch im Entwurfsstadium. Außerdem wird es zu mehreren Themen – beispielsweise zu Berichterstattungspflichten oder Landwirtschaft – noch ergänzende Verordnungen geben. Die Taxonomie ist also noch nicht ganz fertiggestellt.

OroVerdes Factsheet zur EU-Taxonomie

Die Inhalte der EU-Taxonomie auf einen Blick. 

Voraussetzung für Wirksamkeit: Beratung und gesellschaftlicher Druck

Einheitliche Nachhaltigkeitskriterien klar zu definieren ist ein entscheidender Schritt für die zukunftssichere Umgestaltung unserer Wirtschaft und für den Kampf gegen Klimakrise und Biodiversitätsverlust. Das machte unter anderem der heftige Streit um die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltige Energiequelle deutlich.

Wir von OroVerde wollen Bürger*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Anhaltspunkte dazu liefern, wo sie genau hinschauen und Druck ausüben müssen, damit die EU-Taxonomie wirklichen ihren Zweck erfüllt, statt zu einem zahnlosen Papiertiger zu werden.

Gleichzeitig wollen wir Unternehmen und politische Entscheidungsträger*innen dabei unterschützen, die ökologischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.

Grundlegende Elemente der EU-Taxonomie

Gemeinsam mit der 2019 verabschiedeten Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR, nach dem englischen Titel) bildet die Taxonomie die ersten beiden Bausteine zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem WachstumDie SFDR verpflichtet Finanzmarktakteur*innen, transparent zu machen, inwiefern sie Nachhaltigkeitsaspekte beachten. Der EU-Aktionsplan gehört wiederum zum EU-Green Deal, mit dem die EU Klimaneutralität bis 2050 sowie die Entkopplung von Wachstum und Ressourcennutzung erreichen will.

Die EU-Taxonomie besteht aus der Taxonomie-Verordnung selbst, welche die Rahmenstruktur der Taxonomie vorgibt sowie zusätzlichen sogenannten „delegierten Rechtsakten“. In diesen bisher nur teilweise fertiggestellten ergänzenden Verordnungen werden die spezifischen Nachhaltigkeitskriterien für unterschiedliche Wirtschaftsbereiche festgelegt.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

OroVerde - Die Tropenwaldstiftung
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