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Alles Wisenswerte für die Antragsstellung folgt hier im Einzelnen.

1. Stiftungszweck und Zweckverwirklichung

Laut Stiftungssatzung wird der Stiftungszweck insbesondere verwirklicht „durch die Vergabe von Stipendien zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten von natürlichen Personen wie Diplomanden, Master-Studenten, Doktoranden und Postdoktoranden, die sich unter anderem im Rahmen von Abschlussarbeiten mit zoologischen Aspekten tropischer Biodiversität und experimenteller Ökologie der Tiere beschäftigt und dafür Feldarbeiten im Ausland durchführen. Der Stiftungszweck wird auch verwirklicht durch die Vergabe von Mitteln an den genannten Personenkreis, der sich, jedoch nicht ausschließlich, mit dem Schutz der Fledermäuse, speziell der tropischen Arten beschäftigt.“
Die Elisabeth-Kalko-Stiftung unterstützt einzelne Projekte mit bis zu 3.000,- Euro.

 

2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen

Jede Person, die den Anforderungen von Ziffer 1 genügt, kann einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Bewerber müssen eine Anbindung an eine deutsche Hochschule oder an das Smithsonian Tropical Research Institute in Panama haben.
Mit den zu finanzierenden Arbeiten darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Projekt- und Forschungsergebnisse sollen der Allgemeinheit durch eine zeitnahe Veröffentlichung in geeigneten Fachjournalen zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Form und Inhalt eines Förderantrages

Förderanträge sind schriftlich an die Elisabeth-Kalko-Stiftung, c/o OroVerde – Die Tropenwaldstiftung, Burbacher Str. 81, 53129 Bonn zu richten. Ein Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
a. Motivationsschreiben mit Lebenslauf (englischsprachig)
b. Beschreibung des Forschungsvorhabens mit einem nachvollziehbaren Arbeits- und Zeitplan (max. 15 DIN A4-Seiten, Zeilenabstand 1,5)
c. Ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan
d. Hochschulzeugnisse
e. Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse
f. Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers bzw. Wissenschaftlers
g. Kooperationszusage eines lokalen Partners soweit zutreffend

 

 

4. Förderfähige Kosten

Im Rahmen der Förderung von Wissenschaft und Forschung können folgende Kosten bezuschusst werden:

  • Reisekosten,
  • Kosten des Feldaufenthaltes inklusive notwendiger Genehmigungen sowie
  • wissenschaftliches Material, soweit es nicht durch die Hochschule oder vergleichbare Institution zu finanzieren ist.

 

5. Verfahren

Der vollständige schriftliche Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Mindestens einmal im Jahr entscheidet das Kuratorium über zu vergebende Förderungen.

 

6. Bewilligung und Ablehnung

Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert. Gründe der Entscheidung werden nicht mitgeteilt.
Über bewilligte Anträge wird ein Fördervertrag geschlossen, in dem die Details der Zahlung sowie der Berichterstattung geregelt werden.

 

7. Berichte, Verwendung der Ergebnisse

Jede geförderte Person und Körperschaft erklärt sich damit einverstanden, dass die Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit unter Nennung der Elisabeth-Kalko-Stiftung bekannt gemacht werden. Dazu gehört u.a. die Veröffentlichung einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Projektes auf der Homepage der Stiftung.

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Telefon: 0228 24290-0
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