Das EU-Parlament hat für das Lieferkettengesetz gestimmt – obwohl deutsche Abgeordnete blockierten. Wie es jetzt weitergeht, damit das Gesetz Menschenrechte und Umwelt schützt.
17.07.2023 | von Christian Neeb
Es war spannend bis zur letzten Minute. Jetzt ist die Entscheidung gefallen. Das EU-Parlament hat nach zähen Verhandlungen einem Gesetz zugestimmt, das Unternehmen in der Europäischen Union in die Sorgfaltspflicht nimmt.
„Wir brauchen ein starkes Gesetz, das die Lieferketten von EU-Unternehmen regelt und der Ausbeutung von Mensch und Natur Einhalt gebietet“, hatte OroVerde-Vorständin Martina Schaub vor der Abstimmung gefordert. Sie begrüßt das Ergebnis als wichtiges Signal. Besonders da deutsche Abgeordnete aus der CDU/CSU und der FDP bis zuletzt verbissen gegen die Verordnung gekämpft hatten und drohten, die Gesetzgebung zu Fall zu bringen. Dabei hat das EU-Lieferkettengesetz schon einen langen Weg hinter sich.
Zähes Ringen um Due-Diligence
Bereits 2020 hatte die EU-Kommission den Beratungsprozess zu dem Gesetz gestartet. Der erste Vorschlag der zwei Jahre später vom obersten Gremium angenommen wurde, war aber ein größtenteils wirkungsloses Instrument. Gerade einmal ein Prozent der EU-Unternehmen wäre davon betroffen gewesen – klimabezogene Sorgfaltspflicht hätte keine Rolle gespielt. Im Rechtsausschuss des EU-Parlaments stritten die Fraktionen um die genaue Ausgestaltung der Richtlinie. Im Mai 2023 war es dann so weit. Der Vorschlag von Kommission und Rechtsausschuss hatte Gestalt angenommen.
Seine Basis ist die Due-Diligence-Strategie. Sie soll die gesamte Wertschöpfungskette umfassen. Unternehmen dürfen keine Menschenrechtsverletzung und Umweltschädigung in ihren Lieferketten in Kauf nehmen. Produkte aus Zwangsarbeit sollen so nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Warenkette mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang ist. Und nicht nur das, sie müssen auch überwachen, dass ihre Zulieferer in den Herkunftsländern diese wichtigen Bedingungen gewährleisten.
Das geplante Gesetz gilt zudem für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und ist damit deutlich strenger als das deutsche Lieferkettengesetz. OroVerde begrüßt, dass in diesem Vorschlag besonders die Rechte indigener Völker berücksichtigt werden. „Die Achtung der Deklaration der Rechte indigener Völker (UNDRIP) und der ILO-Konvention Nr. 169 sind starke Signale zum Schutz vulnerabler Menschen in ihren Herkunftsländern“, sagt Martina Schaub.
Die Achtung der Deklaration der Rechte indigener Völker (UNDRIP) und der ILO-Konvention Nr. 169 sind starke Signale zum Schutz vulnerabler Menschen in ihren Herkunftsländern.
Verbesserungsbedarf beim Umweltschutz
Das Gesetz geht jetzt nach der Abstimmung in den sogenannten Trilog. Zwischen den drei EU-Institutionen Parlament, Kommission und Rat wird seine endgültige Ausgestaltung verhandelt. Dabei sieht OroVerde noch großes Verbesserungspotential. Kritisch sieht Martina Schaub hingegen den abgeschwächten Biodiversitätsschutz in dem nun vorgelegten Abstimmungsdokument.
„Die Streichung der Biodiversitätskonvention gegenüber dem Kommissionsentwurf würde die umweltbezogene Sorgfaltspflicht der Unternehmen reduzieren“, sagt Martina Schaub. „Und auch weitere essenzielle Abkommen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme sind gestrichen. Hier müssen die drei EU-Institutionen dringend im Trilog nachbessern.“